Steuerabgaben (Produkte, die Alkohol oder Tabak enthalten)
Last updated: July 21, 2026
Dieser Artikel beschreibt nur die Bedingungen, die für den Austausch alkoholhaltiger Produkte von und nach Frankreich gelten. Für Regeln, die in anderen Ländern gelten, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Zollbehörden.
Verbrauchsteuer: Was ist das?
Eine Steuer, die auf bestimmte Produkte erhoben wird, insbesondere Tabak und alkoholhaltige Produkte. Diese Steuer gilt in allen Ländern der Europäischen Union, kann aber auch außerhalb angewendet werden. Der Betrag variiert je nach Alkoholgehalt, Produkttyp usw. Die Berechnungsmethode kann ebenfalls länderspezifisch sein.
Wer muss die Verbrauchsteuer zahlen und wann?
Die Steuern müssen bei der Lieferung der Produkte bezahlt werden. Auch wenn die Steuern bereits in einem anderen EU-Land bezahlt wurden, von dem aus sie versendet werden (sie können in einigen Fällen erstattet werden). Die Steuern können bezahlt werden durch: • Den Träger • Die Marke, die die Produkte verkauft und versendet • Den Einzelhändler, der die Produkte zum Weiterverkauf kauft
Die Zollanmeldung und die Verbrauchsteueranmeldung müssen von einer dieser Parteien (oder vom Steuervertreter des Verkäufers, falls vorhanden) vorgenommen werden. Die Verbrauchsteuern werden dann bei Erhalt der Produkte bezahlt.
Hinweis: Die auf Ankorstore angezeigten Preise beinhalten möglicherweise nicht die Verbrauchsteuern, die zusätzlich geltend gemacht werden können. Bitte prüfen Sie dies direkt bei der Marke.
Was sind die Risiken?
In Frankreich ist jede Verletzung der Steuerzahlung eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von 100 € bis 750 € und einer Strafe von 1 bis 3 Mal der betreffenden Steuerschuld geahndet wird, zusätzlich zur Beschlagnahme der betreffenden Produkte.
Die Zahlung der Steuern kann von den Zollbehörden für drei Jahre eingefordert werden, ohne Verzugszinsen. Außerdem ist Ankorstore verpflichtet, auf jede von den Zollbehörden gestellte Informationsanfrage zu antworten.
Zwei Regime
„Verzollung erfolgt: Dies ist der Fall, wenn die Verbrauchsteuern bereits bezahlt wurden (auch „freigegeben für den Verbrauch“ genannt). Z. B., Weinversand von Frankreich nach Italien, wenn die Steuern in Frankreich bereits bezahlt wurden, wird der Wein dann unter dem Regime „Verzollung erfolgt“ versendet.
„Zollfreistellung“: Verbrauchsteuern wurden noch nicht bezahlt, Produkte dürfen nur von und an „registrierte“ Empfänger oder Versender versendet werden.
Zu liefernde Dokumentation
Damit Produkte zirkulieren können (für inländische oder internationale Lieferung), müssen sie zuerst und unbedingt beim Zoll deklariert werden:
Simplified Administrative document or “SAAD” für die verzollten Produkte, zwischen in verschiedenen EU-Ländern ansässigen Fachleuten (Erklärung erfolgt auf der EMCS - GAMMA2 Zollportal in Frankreich).
Beispiel: Wein wird von einem Lieferanten in Frankreich an einen Einzelhändler in Italien versendet, während die Verbrauchsteuern in Frankreich bereits bezahlt wurden. Der französische Lieferant stellt dem italienischen Einzelhändler eine SAAD aus.
Simplified Accompanying Document or “SAD”: ein Handelsdokument, das nur für in Frankreich zwischen Fachleuten zirkulierende Produkte unter Verzollung verwendet werden kann. Es kann auf dem GAMMA2 Zollportal erstellt werden.
Beispiel: Wein wird von einem Lieferanten in Frankreich an einen Einzelhändler in Frankreich versandt, während die Verbrauchsteuern bereits in Frankreich bezahlt wurden. Der Lieferant stellt dem Einzelhändler eine SAD aus.
Elektronisches Verwaltungsdokument oder „EAD“: ermöglicht die Umlauf von Produkten unter Steueraufschub (Erklärung des Versenders auf der EMCS oder GAMMA2 Zollportal in Frankreich.
Beispiel: Wein wird von einem Lieferanten in Frankreich an einen Einzelhändler in Italien versandt, während keine Verbrauchsteuer bezahlt wurde. Der französische Lieferant stellt dem italienischen Einzelhändler eine EAD aus, der innerhalb von 5 Arbeitstagen den Erhalt bestätigen muss.
Pflicht Status für Versender und Empfänger
Um Produkte, die Verbrauchsteuern unterliegen, versenden, empfangen oder einfach lagern zu können, ist es zwingend erforderlich, einen der folgenden Status zu haben. Die Genehmigungsnummer kann in einer Datenbank, unabhängig davon, welches Land die Genehmigung ausgestellt hat.
Hinweis: Alle Marken und Einzelhändler bei Ankorstore sind betroffen, da Ankorstore nicht für Privatpersonen geöffnet ist, sodass Produkte außerhalb einer professionellen Tätigkeit nicht bestellt werden können. Wenn Sie keinen dieser Status haben, ist es möglich, über einen spezialisierten Vermittler zu gehen: fragen Sie einen Fachmann.
Produkte im Sperrstatus | Zollpflichtige Produkte |
Genehmigter Lagerhalter: Genehmigung zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Annahme oder Versand von Produkten unter Zollsperre (nur im Land, das die Genehmigung ausgestellt hat). Diese Genehmigung ist für alle Fachleute verpflichtend, die Produkte unter Sperrstatus herstellen, lagern, verarbeiten, versenden oder empfangen, und erfordert eine finanzielle Garantie. Weitere Informationen auf der Zoll Website. | Genehmigter Lagerhalter: Genehmigung zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Annahme oder Versand von zollpflichtigen Produkten (nur im Land, das die Genehmigung ausgestellt hat). Diese Genehmigung ist ab einer bestimmten Mengenschwelle verpflichtend, weitere Informationen auf derZoll Website. |
Registrierter Empfänger: Empfänger: Genehmigung zum Empfang (im Rahmen ihrer Berufsausübung, unter Bedingungen, und im Land, das die Genehmigung ausgestellt hat) von Produkten unter Zollsperre, nur versandt aus einem anderen EU-Land, und innerhalb der Grenzen der unterzeichneten finanziellen Garantie. Es liegt an ihnen, die Produkte "zur Verbrauchsfreigabe" freizugeben und die Zölle in Frankreich zu zahlen, um sie an ihre Kunden zu verkaufen, die keine Genehmigung haben (Restaurateure, Privatpersonen...). Weitere Informationen auf der Zoll Website. Beispiel: Ich bin ein französischer Einzelhändler oder Restaurateur, der als "registrierter Empfänger" autorisiert ist, in Frankreich die Produkte einer italienischen Marke zu empfangen, die keine Verbrauchssteuer gezahlt hat. Eine Genehmigung kann auch gelegentlich erteilt werden, in diesem Fall spricht man von "gelegentlichem registriertem Empfänger". | Zugelassener Empfänger: Genehmigung zum Empfang, im Rahmen ihrer Berufsausübung, zollpflichtiger Produkte im Gebiet eines anderen EU-Landes. Z.B., ich bin ein französischer Einzelhändler, der als "zertifizierter Empfänger" autorisiert ist, kann daher in Frankreich die Produkte eines italienischen Herstellers empfangen, die in Italien die Verbrauchssteuer gezahlt haben. Eine Genehmigung kann auch gelegentlich erteilt werden, in diesem Fall spricht man von "gelegentlichem zertifizierten Empfänger". In allen Fällen muss eine finanzielle Garantie hinterlegt werden. |
Registrierter Versender: Genehmigung zum Versand (nur aus dem Land, das die Genehmigung ausgestellt hat) von Produkten unter Zollsperre (im Rahmen ihrer Berufsausübung und unter Bedingungen). Der Versand kann nach Frankreich oder in ein anderes EU-Land erfolgen, innerhalb der Grenzen der unterzeichneten finanziellen Garantie. Beispiel: Ich bin eine französische Marke, die als "registrierter Versender" registriert ist, ich kann daher in Frankreich oder Italien Produkte versenden, für die die Verbrauchssteuer noch nicht gezahlt wurde. | Zertifizierter Versender: Zertifizierter Versender: Genehmigung zum Versand, im Rahmen ihrer Berufsausübung, von Produkten, deren Zölle in einem anderen EU-Land als dem Bestimmungsland bereits gezahlt wurden. Beispiel: Ich bin eine französische Marke, die als "zertifizierter Versender" registriert ist, ich kann daher nach Italien Produkte versenden, für die ich die Verbrauchssteuer bereits in Frankreich gezahlt habe. Eine Genehmigung kann auch gelegentlich erteilt werden, in diesem Fall spricht man von "gelegentlichem zertifizierten Versender". |
Ankorstore bemüht sich, Ihnen die klarsten und vollständigsten Informationen zu bieten, ist aber nicht immun gegen Fehler. Dieser Artikel ist daher nur eine Orientierungshilfe und bindet Ankorstore nicht. Wir empfehlen Ihnen, vor jedem Kauf/Wiederverkauf von Alkohol stets einen Fachmann zu konsultieren, um unangenehme Überraschungen wie eine Steueranpassung mit zusätzlichen Kosten zu vermeiden. Als Fachmann (Lieferant sowie Wiederverkäufer) müssen Sie jederzeit in der Lage sein, eine Kontrolle zu bestehen und nachzuweisen, dass der Versand der Produkte den Vorschriften entspricht. Wenn die Zölle nicht gezahlt wurden (oder sogar teilweise), kann es manchmal eine gemeinsame Haftung zwischen den verschiedenen Teilnehmern des Verkaufs geben (Käufer, Verkäufer), die es dem Zoll ermöglicht, die Zahlung der gesamten Zölle unabhängig voneinander zu fordern.