VerpackG Deutsches Verpackungsgesetz

Last updated: July 31, 2026

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht. Bisher galt dieses Gesetz nur für B2C. Ab dem 01.07.2022 sind alle B2B-Verpackungen von diesem Gesetz betroffen. Durch das Verpackungsgesetz werden Händler dazu verpflichtet, an der Recyclingfähigkeit ihrer Produktverpackungen mitzuwirken. Das Gesetz schafft dadurch einen wirtschaftlichen Anreiz für Unternehmen, recycelbare Verpackungen zu verwenden und insgesamt weniger Ressourcen zu verbrauchen. Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes ist ein Schritt in Richtung mehr Nachhaltigkeit im E-Commerce.


Was ist der Zweck des Verpackungsgesetzes?

Mehr erfahren

Das Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, das Prinzip der Produktverantwortung des Herstellers zu wahren. Mit VerpackG wird Transparenz geschaffen und die Produktverantwortung erhöht. Das Ziel ist es, unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.


Was bedeutet Produktverantwortung?

Mehr erfahren

Produktverantwortung bedeutet, dass der Hersteller und Verkäufer eines Produkts bereits bei der Entwicklung, Herstellung und dem Verkauf die zukünftige Entsorgung des Produkts berücksichtigen muss. Er muss die Recycelbarkeit seines Produkts sicherstellen und dafür sorgen, dass das Produkt nach Gebrauch zurückgenommen wird und verantwortungsvoll entsorgt wird.


Was passiert, wenn Sie sich nicht registrieren?

Mehr erfahren

Gemäß VerpackG kann die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen zu Geldstrafen von bis zu 200.000 EUR führen.

Das LUCID-Verpackungsregister ist öffentlich einsehbar und jeder Wettbewerber kann leicht erkennen, ob ein Unternehmen registriert ist oder nicht. Im letzteren Fall erlaubt das deutsche Recht Wettbewerbern, eine Unterlassungsaufforderung zu senden, was für den Empfänger sehr kostspielig sein kann.

Außerdem kann Ankorstore keine Verantwortung für Ihr Geschäft übernehmen, wenn Sie sich nicht registrieren, Sie riskieren, vorübergehend von unserer Plattform blockiert zu werden.


Was sind die Verpflichtungen im Verpackungsgesetz?

Die Verpflichtung zur Registrierung

Jede Marke, die in Deutschland verpackte Waren vermarktet oder importiert, ist verpflichtet, im LUCID-Verpackungsregister zu registrieren und den Typ der Verpackung anzugeben.

Die Verpflichtung zur Systembeteiligung abhängig von Ihrem Verpackungstyp

Jeder, der Verkaufs- oder Versandverpackungen mit Waren auf den deutschen Markt bringt, die typischerweise als Abfall entstehen, muss auch die finanzielle Produktverantwortung für diese Verpackung übernehmen, die systembeteiligungspflichtig ist, und für das Recycling seiner Verpackung bezahlen. Dies nennt man Systembeteiligung. Sie erfüllen Ihre Verpflichtungen zur Systembeteiligung, indem Sie eine Systembeteiligungsvereinbarung mit einem oder mehreren Systemen abschließen.

Hier ist eine Übersicht der “Systeme”, bei denen Marken die Gebühren zahlen können.

Die Verpflichtung, Datenberichte über die Verpackungsmengen einzureichen – wenn Sie systembeteiligungspflichtig sind

Nach der Registrierung und Erhalt Ihrer LUCID-Nummer, wenn Sie systembeteiligungspflichtig sind, erhalten Sie eine weitere E-Mail, die Sie zu einer Seite führt, auf der Sie Daten über die Menge der Verpackung, die Sie jährlich verwenden, sowie das “System”, das Sie entschieden haben, zu eingeben.


Welche Dokumente sind erforderlich, um die aktive Systembeteiligung nachzuweisen?

Mehr erfahren

Die Teilnahme am System sollte vom vorgelagerten Händler auf der Rechnung/Lieferschein dokumentiert werden, damit der endgültige Händler stets umfassende Konformitätsdokumentation besitzt. Alternativ benötigt der endgültige Händler eine andere geeignete Form der Dokumentation, um nachzuweisen, dass der vorgelagerte Händler am gekauften Service-Verpackungssystem vollständig teilgenommen hat.


Was ist der Registrierungsprozess? Wie können Marken eine LUCID-Registrierungsnummer erhalten?

Mehr erfahren

Marken können sich alle registrieren hier.

Bitte schauen Sie sich unser How to register”-Deck an und folgen Sie dem Prozess.


Welche Anforderungen gibt es für die Registrierung?

Mehr erfahren

Das LUCID Verpackungsregister arbeitet ausschließlich elektronisch. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät, Desktop oder Mobilgerät, mit einem Browser, der ausreichend aktuell ist. Ihre Registrierung im LUCID Verpackungsregister kann nur online abgeschlossen werden. Sie kann nicht auf Papier erfolgen.


Haben Sie den Verifizierungslink nicht erhalten?

Mehr erfahren
  1. Überprüfen Sie, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, der unerwünschte E-Mails enthält.

  2. Überprüfen Sie, ob die E-Mail automatisch in einen anderen Ordner verschoben wurde, z.B. weil sie als Junk-Mail eingestuft wurde.

  3. Bitten Sie darum, dass der Verifizierungslink erneut gesendet wird, indem Sie sich erneut unter lucid.verpackungsregister.org mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden. Wählen Sie die Option „Aktivierungs-E-Mail erneut senden“.


Welche Kosten entstehen durch die Registrierung?

Mehr erfahren

Die Registrierung zur Erhalt eines LUCID-Nummer ist kostenlos.


Warum benötigt Ankorstore meine Lucid-Nummer?

Mehr erfahren

B2B-Marktplätze sind verpflichtet, die Konformität ihrer Marktplatzteilnehmer zu überprüfen, z.B. bei Ankorstore die Marken.